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FAQ

Fragen zur Antragstellung

Reguläre Fahrtvorschläge können jederzeit eingereicht werden. Soll ein solcher Fahrtvorschlag aber auf einer bestimmten Sitzung des GPF verhandelt werden, um eine Fahrtplanung in einem gewünschten Jahr zur richtigen Saison zu ermöglichen, sind folgende Vorlauffristen für die Antragseinreichung zu beachten:

  • Für die jährliche Mai-Sitzung des GPF sind die Fahrtvorschläge bis zum 31. Dezember des Vorjahres einzureichen.
  • Für die jährliche November-Sitzung des GPF sind die Fahrtvorschläge bis zum 30. Juni desselben Jahres einzureichen.

Für SPP 2520-Förderanträge gelten die Fristen, die in der aktuellen Ausschreibung des SPP 2520(externer Link) angegeben sind. Die Einreichfrist liegt in der Regel im Dezember eines jeden Jahres. Verspätet eingegangene Anträge für das SPP 2520 können nicht mehr berücksichtigt werden. Antragsteller*innen müssen in diesem Fall ggf. eine Wartezeit von einem Jahr einplanen.

Planen Sie Ihre Antragstellung bitte ausgehend von den Sitzungen des GPF, die nur zweimal jährlich im Mai und im November stattfinden, und berücksichtigen Sie in Ihrer Planung auch eine mögliche Ablehnung und Neueinreichung des Antrags. Fahrten auf den globalen und ozeanischen Schiffen können in der Regel frühestens ein Jahr nach der Sitzung durchgeführt werden, bei den mittelgroßen Schiffen sind nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber gegebenenfalls auch kürzere Vorlaufzeiten möglich. Hinzu kommen die Einreichfristen für die Sitzungen, die jeweils etwa fünf Monate vor der Sitzung liegen. Die Vorlaufzeit bis zur Durchführung einer Fahrt beträgt daher normalerweise mindestens eineinhalb Jahre, sie kann aber auch je nach den logistischen Möglichkeiten deutlich länger werden. Die Betreiber planen die Fahrten nach logistischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten und berücksichtigen dabei auch die Wartezeit der Fahrtvorschläge im Planungspool. 

Fahrtvorschläge mit Finanzierungsbedarf im SPP 2520 können nur in der zweiten Hälfte eines Jahres eingereicht werden und werden nur auf den Mai-Sitzungen des GPF begutachtet. Bei Ablehnungen und Neueinreichungen ist daher mit einem zusätzlichen Jahr Wartezeit zu rechnen.

Eine Hauptnutzung ist eine Schiffsexpedition, die die verfügbaren wissenschaftlichen Bordplätze in der Regel zu einem Gutteil nutzt und vor allem Fahrtgebiet und Fahrtdauer maßgeblich bestimmt. Hauptnutzungen stellen außerdem den*die Fahrtleiter*in einer Fahrt, und damit die für den Betreiber verantwortliche Ansprechperson in allen Belangen der Fahrtplanung und -durchführung. Die Fahrtleitung ist gegenüber dem GPF für die Erfüllung der Berichtspflicht verantwortlich. 

Im Falle von Nebennutzungen werden für ein eigenständiges wissenschaftliches Vorhaben die noch freien Bordplätze genutzt, die durch die Hauptnutzung nicht belegt sind. In der Regel werden Nebennutzungen basierend auf den veröffentlichten Fahrtplänen oder den Fahrten im Planungspool beantragt und umfassen nicht mehr als drei Bordplätze (bis zu zehn bei der POLARSTERN). In begründeten Ausnahmefällen können aber auch opportunistische Anträge entgegengenommen werden, die noch keine konkrete Fahrt zur Nebennutzung benennen können. Werden als Nebennutzung beantragte Projekte zum Beispiel auf Transitfahrten als einzige Nutzung geplant, werden sie automatisch zu Hauptnutzungen und müssen eine Fahrtleitung benennen, die gegenüber dem GPF berichtspflichtig ist. Im Normalfall liefern die Nebennutzungen jedoch der Fahrtleitung der Hauptnutzung Texte und Abbildungen für den Fahrtbericht zu.

Ja. Antragsberechtigt sind nur Wissenschaftler*innen, die ihre wissenschaftliche Ausbildung mit einer Promotion oder äquivalenten Leistungen abgeschlossen haben und die an einer öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland angestellt sind. Hierzu gehören insbesondere Hochschulen, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., Institute der Max-Planck-Gesellschaft und nachgeordneter Bundesbehörden. Nur bei Nebennutzungen der POLARSTERN sind auch Wissenschaftler*innen , die an Institutionen im Ausland angestellt sind,  zur Einreichung von Fahrtvorschlägen berechtigt. 

Befristet angestellte Wissenschaftler*innen sind grundsätzlich antragsberechtigt. Falls befristet Angestellte selbst die Fahrtleitung übernehmen wollen, sollten sie aber darstellen, wer im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens die Verantwortung für die Berichtspflicht und für das Management von Daten und Proben übernimmt. 

Für Förderanträge im Rahmen des SPP 2520 gelten die Grundsätze der Antragsberechtigung der DFG.

In der Regel sollte der*die Hauptantragsteller*in (PI) auch die Fahrtleitung der Fahrt übernehmen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte im Antrag klar dargestellt werden, welche Personen die Fahrtleitung und die stellvertretende Fahrtleitung übernehmen; ebenso sollte die Abweichung vom Prinzip PI = Fahrtleitung begründet werden. 

Reguläre Fahrtvorschläge beantragen für ein Fahrtvorhaben Schiffszeit und Bordplätze, aber keine Mittel. Die für die Durchführung der Fahrt notwendigen Mittel müssen über institutionelle oder Drittmittel-Förderungen bereits vorhanden oder in Aussicht gestellt sein. Reguläre Fahrtvorschläge können jederzeit eingereicht werden, zu beachten sind jedoch die Fristen für die Berücksichtigung auf der zeitlich nächsten GPF-Sitzung. 

SPP 2520-Förderanträge sind Anträge auf DFG-Sachbeihilfe im Rahmen des DFG-Infrastruktur-Schwerpunktprogramms SPP 2520 „Forschungsschiffe“, die eine Finanzierung für ein fahrtbasiertes Forschungsprojekt beinhalten. Dazu gehört die Finanzierung der Expeditionsmittel zur Durchführung der Fahrt und von Mitteln für die Erstauswertung von den gesammelten Daten und Proben. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des SPP 2520. 

SPP 2520-Förderanträge sind in aller Regel mit einem Fahrtvorschlag für eine neue Expedition verbunden. Die wissenschaftlichen Ziele der Fahrt sind im SPP 2520-Förderantrag darzustellen. Da die Anträge auf DFG-Sachbeihilfe nicht alle notwendigen Informationen zur Begutachtung und Planung einer Expedition abbilden können, ist zeitgleich mit dem SPP 2520-Förderantrag ein sogenannter zugehöriger Kernfahrtvorschlag im elan-Portal unter Fahrtvorschläge einzureichen, der insbesondere das logistische Arbeitsprogramm an Bord beschreibt. Außerdem werden in elan auf diese Weise fahrtspezifische logistische Angaben erfasst. Beide Elemente – der SPP 2520-Förderantrag und der zugehörige Kernfahrtvorschlag – werden von der DFG-Geschäftsstelle zu einer Einheit zusammengefasst und entsprechend begutachtet.

Die formale Prüfung Ihres eingereichten Antrags wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen durchgeführt. Im Anschluss erhalten Sie von der GPF-Geschäftsstelle eine Eingangsbestätigung, in der Sie ggf. noch um formale Nachbesserungen gebeten werden. Alle Antragsunterlagen werden dem Panel üblicherweise zwei Monate vor der nächsten Sitzung bereitgestellt, so dass etwaige Nachbesserungen zeitnah durch die Antragsteller*innen umzusetzen sind. Nach der Panelsitzung, also jeweils ab der zweiten Mai- bzw. November-Hälfte, können Sie bei der GPF-Geschäftsstelle erfragen, wie das Votum des Panels ausgefallen ist. Das offizielle GPF-Benachrichtigungsschreiben erhalten Sie und der zuständige Betreiber etwa einen Monat später. 

Die Bearbeitungszeit umfasst also die Zeitspanne zwischen Einreichdatum und nächster Einreichfrist + die Zeitspanne zwischen Einreichfrist und Begutachtungssitzung + ein bis zwei Monate bis zum Versand des GPF-Benachrichtigungsschreibens. Bei regulären Fahrtvorschlägen beträgt sie mindestens sechs bis sieben Monate.

Bei SPP 2520-Förderanträgen ist zusätzlich zu beachten, dass die DFG-Bewilligungsschreiben über die Fördersummen erst zu Beginn des Finanzjahres, also etwa sechs Monate nach Versand der GPF-Benachrichtigungsschreiben ausgestellt werden können. Die Bearbeitungszeit beträgt deshalb in diesen Fällen mindestens etwa 13 Monate. Antragsteller*innen und Betreiber können in diesen Fällen aber bereits auf Basis des frühestens nach sechs bis sieben Monaten versandten GPF-Benachrichtigungsschreibens in die vorbereitenden Planungen einsteigen. 

Antragsteller*innen können bei Einreichen eines regulären Fahrtvorschlags im elan-Portal angeben, ob die Fahrt Teil eines schon geförderten Projekts ist. In diesem Fall müssen zusätzliche Dokumente hochgeladen werden:

  • Zusammenfassung (ein bis zwei Seiten) der Projektziele des anderweitig geförderten Projekts
  • Bestätigung des PIs des anderweitig geförderten Projekts hinsichtlich der Bedeutung der Fahrt für den Projekterfolg
  • Auszug aus dem ursprünglichen Antrag zum anderweitig geförderten Projekt mit der Fahrtbegründung, um zu belegen, in wie weit die Fahrt Gegenstand der ursprünglichen Begutachtung war

Das GPF prüft anhand der Unterlagen, ob die Fahrt bereits ausreichend wissenschaftlich begutachtet worden ist. Falls nein, nimmt es eine eigenständige wissenschaftliche Begutachtung der Fahrt vor; falls ja, konzentriert sich das GPF in seiner Bewertung auf die Angemessenheit der beantragten Arbeitstage auf See. 

Der Fahrtvorschlag muss deshalb in jedem Fall in sich konsistent und unter Berücksichtigung der Zusatzdokumente in Bezug auf die wissenschaftlichen Ziele verständlich sein. Er muss ebenso ein detailliertes Arbeitsprogramm auf See beinhalten, das die beantragte Schiffszeit nachvollziehbar begründet.

Sollte das GPF zu dem Schluss kommen, dass ein Fahrtvorschlag hinsichtlich dieser Anforderungen Schwächen aufweist, kann es trotz der bestehenden anderweitigen Förderung für eine Ablehnung des Fahrtvorschlags votieren.

Zur Antragsgestaltung

Die Begutachtung der Fahrtvorschläge erfolgt durch ein international besetztes Begutachtungspanel. Die Begutachtungssprache ist deshalb Englisch. Fahrtvorschläge in deutscher Sprache können daher nicht angenommen werden.

Den Leitfaden Cruise Proposal Preparation Instructions(Download) und die aktuellen Templates finden Sie im Portal Forschungsschiffe unter Fahrtvorschläge. Die Dokumente sind außerdem im elan-Portal der DFG unter Antragstellung – Neues Projekt / Antragsskizze – Fahrtvorschläge für Forschungsschiffe (GPF-Verfahren) verlinkt. Für CVs ist ausschließlich der DFG-Vordruck 53.200(externer Link) in englischer Sprache zu verwenden, der ebenfalls im elan-Portal(externer Link) zu finden ist. 

Bei SPP 2520-Förderanträgen verwenden Sie bitte den DFG-Vordruck 53.01(externer Link) und beachten Sie bitte außerdem die Merkblätter DFG-Vordruck 50.05(externer Link) (Abschnitt B) sowie DFG-Vordruck 54.01(externer Link). Diese sind auf der Website der DFG und in der aktuellen Ausschreibung zum SPP 2520 zu finden. 

Fahrtvorschläge können ausschließlich über das elan-Portal der DFG unter Antragstellung – Neues Projekt / Antragsskizze – Fahrtvorschläge für Forschungsschiffe (GPF-Verfahren) eingereicht werden. Dies gilt sowohl für reguläre Fahrtvorschläge als auch für Kernfahrtvorschläge im Rahmen des SPP 2520. 

SPP 2520-Förderanträge sind unter Antragstellung – Neues Projekt / Antragsskizze – Schwerpunktprogramme – SPP 2520 Infrastructure area – Research Vessels einzureichen. Die Einreichung von SPP 2520-Förderanträgen in Kombination mit einem zugehörigen Kernfahrtvorschlag ist nur nach Ausschreibung und innerhalb der veröffentlichten Frist möglich. 

Zwingend erforderlich ist das vollständige Ausfüllen aller notwendigen Felder im elan-Formular sowie das Hochladen des Antragsdokuments, der CVs aller Antragsteller*innen (unter Verwendung von DFG-Vordruck 53.200(externer Link)) und einer Karte des Arbeitsgebiets. Für das Antragsdokument ist unbedingt das richtige Template in der aktuellen Version zu verwenden, ohne Änderung der Gliederung. 

Optionale weitere Dokumente sind: 

  • Zusätzliche hochauflösende Karten
  • Im Falle von Überarbeitungen ein Reply Letter mit Informationen, wie Hinweise aus der vorherigen Begutachtung umgesetzt wurden
  • Kooperationszusagen
  • Erklärungen zur Notwendigkeit von Marine Mammal Observers bei Seismik-Arbeiten

Bei Fahrten, die aus Sicht der Antragsteller*innen bereits im Rahmen von anderweitig geförderten Projekten begutachtet worden sind, sind zusätzlich erforderlich:

  • Zusammenfassung (ein bis zwei Seiten) der Projektziele des anderweitig geförderten Projekts
  • Bestätigung des PIs des anderweitig geförderten Projekts hinsichtlich der Bedeutung der Fahrt für den Projekterfolg
  • Auszug aus dem ursprünglichen Antrag zum anderweitig geförderten Projekt mit der Fahrtbegründung, um zu belegen, in wie weit die Fahrt Gegenstand der ursprünglichen Begutachtung war

Alle diese Dokumente und die Einträge im elan-System müssen in englischer Sprache verfasst sein. 

Bei Ausbildungsfahrten ist ein Auszug aus dem Studienverzeichnis beizulegen, das die Notwendigkeit der Fahrt im Rahmen des Studiengangs belegt. Es sollte auch angegeben werden, bis wann der Studiengang akkreditiert ist. 

Bei SPP 2520-Förderanträgen sind die Vorgaben der DFG für Sachbeihilfen(interner Link) zu beachten (beispielsweise hinsichtlich des Einreichens von Angeboten für Geräte oder Dienstleistungen).

Sie können der GPF-Geschäftsstelle wichtige Informationen unter Umständen noch nachreichen, wenn der Antrag bereits formal geprüft und ggf. korrigiert wurde. Dies könnten beispielsweise Hinweise auf die Begutachtungsergebnisse von thematisch verwandten Anträgen in anderen Förderprogrammen oder auf die Annahme von relevanten Publikationen sein. 

Andere Aktualisierungen wie zum Beispiel Änderungen im Text oder den CVs sind nur im Zuge der erbetenen Änderungen im Rahmen der formalen Prüfung möglich. Der Antrag muss bei Einreichung vollständig ausgearbeitet sein. 

In der Regel nicht. Nach Eingang des Fahrtvorschlags wird dieser durch die GPF-Geschäftsstelle auf formale Fehler geprüft. Sollten formale Fehler gefunden werden, werden diese in der Eingangsbestätigung mit der Bitte um Nachbesserung aufgelistet. Sind alle Fehler erfolgreich behoben, wird die formale Korrektheit von der GPF-Geschäftsstelle nochmals bestätigt, so dass der Fahrtvorschlag in Begutachtung gehen kann. 

Eine Einstellung der Bearbeitung wird nur nach Rücksprache mit dem GPF bei gravierenden Formfehlern vorgenommen, die seitens der Antragsteller*innen nicht rechtzeitig korrigiert worden sind. 

Die Einhaltung der Berichtspflicht zu früheren Expeditionen mit den deutschen Forschungsschiffen ist Teil der formalen Prüfung. Kommen Antragsteller*innen der Berichtspflicht systematisch nicht nach, kann das GPF die Annahme neuer Fahrtvorschläge zur Bearbeitung verweigern, bis die Berichtspflicht erfüllt wurde.

Für alle formalen Fragen zur Antragstellung und zur Berichtspflicht steht Ihnen die GPF-Geschäftsstelle(interner Link) gerne per E-Mail und telefonisch zur Verfügung. Die Geschäftsstelle berät auch aus administrativer Sicht hinsichtlich der Umsetzung einer Forschungsidee in einem Fahrtvorschlag, nimmt aber selbst keine fachlichen Einschätzungen zur Förderungswürdigkeit aus wissenschaftlicher Perspektive vor. Dies bleibt dem aus Fachexpert*innen zusammengesetzten Begutachtungspanel vorbehalten. 

Nach der Bewilligung/Ablehnung

Das Benachrichtigungsschreiben des GPF informiert über das Begutachtungsergebnis, sowie im positiven Fall über die vom GPF festgelegte Fahrtleitung und die Anzahl von Arbeitstagen auf See. Die zuständigen Schiffsbetreiber erhalten diese Informationen zeitgleich zusammen mit dem Fahrtvorschlag. Die Aufnahme in die Fahrtplanung liegt ab diesem Moment in der Verantwortung der Betreiber, die die Antragsteller*innen zu einem geeigneten Zeitpunkt kontaktieren werden. Fragen hinsichtlich der Aufnahme in die Fahrtplanung nach bereits erfolgter positiver Begutachtung richten Sie deshalb bitte direkt an die Betreiber(interner Link).

Alle auf Fahrten mit den deutschen Forschungsschiffen gesammelten Daten und Proben müssen nach den FAIR-Prinzipien langfristig aufbewahrt und in angemessener Zeit nach Ende der Fahrt ohne Einschränkungen zugänglich gemacht werden. Der im regulären Fahrtvorschlag oder im SPP 2520-Förderantrag geschilderte Plan zum Umgang mit Daten und Proben ist ein wichtiger Teil der Begutachtung. 

Folgende Punkte muss der Plan mindestens beinhalten:

  • Beschreibung der geplanten Nutzung der Daten und Proben und Nennung der Nutzer*innen, bevor die Daten und Proben frei zugänglich gemacht werden
  • Auflistung aller zu erwartenden Daten- und Probenarten mit den jeweils zuständigen Ansprechpersonen nach der Fahrt
  • Auflistung der Repositorien, getrennt für jeden Daten- und Probentyp
  • Konkrete Benennung der Moratoriumsperioden und Publikationsdaten für jeden Daten- und Probentyp. Moratoriumsperioden von mehr als drei Jahren erfordern eine besondere Begründung

Weitere Hinweise zum Umgang mit Daten und Proben und zu deren Beschreibung im Fahrtvorschlag finden Sie in den Cruise Proposal Preparation Instructions(Download) (S. 16 und Appendix 4). Die Anforderungen gelten auch für SPP 2520-Förderanträge, in denen die entsprechenden Angaben im Abschnitt 2.4 des Antrags gemacht werden müssen.  

Ja. Fahrtvorschläge können in überarbeiteter Form unter Berücksichtigung der Einreichfristen wieder eingereicht werden. Hierbei sind die Änderungen im Text farblich hervorzuheben. Zudem sollte ein englischsprachiges Begleitschreiben beigelegt werden (nicht mehr als ein bis zwei Seiten), in dem erläutert wird, wie auf die Kritik aus der vorherigen Begutachtung eingegangen wurde. 

Formale Einschränkungen hinsichtlich einer Maximalzahl möglicher Überarbeitungen desselben Projekts gibt es nicht.