Architekturpläne und Laptop auf einem unaufgeräumten Schreibtisch mit einem Modellsegelboot.

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Grundlagen

Verfahrensänderungen 2024

Die Einrichtung des DFG-Infrastruktur-Schwerpunktprogramms SPP 2520 „Forschungsschiffe“ als einheitliches Förderinstrument für die Finanzierung von Expeditionen auf allen deutschen Forschungsschiffen, sowie eine notwendige Optimierung des Umgangs mit Fahrten, die im Rahmen von anderweitig geförderten Projekten stattfinden sollen, haben eine Reihe von Verfahrensänderungen erforderlich gemacht, die mit Veröffentlichung des aktualisierten Leitfadens (Cruise Proposal Preparation Instructions, Version 4.0(Download)) zum 1. Oktober 2024 in Kraft getreten sind.

Im Rahmen des GPF-Verfahrens wird nun zwischen regulären Fahrtvorschlägen und SPP 2520-Förderanträgen unterschieden. Während reguläre Fahrtvorschläge weiterhin ganzjährig eingereicht werden können, ist die Einreichung von SPP 2520-Förderanträgen (in Verbindung mit einem zugehörigen Kernfahrtvorschlag) jeweils nur in der zweiten Jahreshälfte nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibung möglich. 

Das GPF fungiert als Begutachtungspanel sowohl für reguläre Fahrtvorschläge als auch für Förderanträge im Rahmen des SPP 2520. Letztere werden nur auf der jährlichen Frühjahrssitzung des GPF behandelt, erstere sowohl auf der Frühjahrs- als auch auf der Herbstsitzung. Für jede Sitzung wird basierend auf den vorliegenden Fahrtvorschlägen ein eigenes Panel zusammengestellt, das aus den für die aktuelle Mandatsperiode mandatierten (= ständigen) GPF-Mitgliedern und weiteren spezialisierten Fachexpert*innen besteht. Das so zusammengestellte Panel begutachtet die Förderanträge und Fahrtvorschläge und kommt zu einer gemeinsam verantworteten Empfehlung über eine Förderung und Aufnahme in die Fahrtplanung. Externe schriftliche Gutachten werden nur noch in Ausnahmefällen eingeholt.

Die zuvor notwendige Voranmeldung von Fahrten bei der GPF-Geschäftsstelle, die im Rahmen von anderweitig begutachteten und geförderten Koordinierten Programmen stattfinden sollten, entfällt. Stattdessen sollen Antragsteller*innen Fahrtvorschläge für Fahrten, die im Rahmen von bereits wissenschaftlich begutachteten Projekten stattfinden sollen (sowohl individuelle als auch Koordinierte Programme), bei Einreichung als solche markieren und durch die im Leitfaden vorgegebenen zusätzlichen Dokumente belegen, inwieweit die Fahrt im Rahmen der anderen Begutachtung bereits berücksichtigt wurde. Das GPF prüft diese Dokumente und behält sich bei aus seiner Sicht unzureichender Berücksichtigung der Fahrt in der Vorbegutachtung eine eigene wissenschaftliche Begutachtung vor. Im Normalfall bewertet das GPF bei dieser Kategorie von Fahrtvorschlägen nur die beantragten Arbeitstage auf See auf Basis des beschriebenen Arbeitsprogramms im Fahrtvorschlag. 

Evaluierung 2021

Im Zuge der Einführung des gemeinsamen Begutachtungsverfahrens im Jahr 2018 wurde vereinbart, das Verfahren nach drei Jahren durch die Träger des Verfahrens zu evaluieren. Hierfür wurden im Frühjahr 2021 unter anderem Fokusgruppeninterviews mit Nutzer*innen, Gutachter*innen, Panelmitgliedern und Betreibern durchgeführt. Die beteiligten Institutionen haben im Rahmen der Evaluierung auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit dem Verfahren sowie der Erkenntnisse aus den Interviews folgende Beschlüsse getroffen:

Die Kernelemente des Verfahrens (Begutachtung, Begutachtungspanel, Trennung von wissenschaftlicher Begutachtung und logistischer Planung, Administration durch eine GPF-Geschäftsstelle) haben sich als zielführend und effizient erwiesen und sorgen für transparente Entscheidungen nach einheitlichen Standards. Das Verfahren wird deshalb unbefristet fortgeführt.

Optimierungspotenzial wurde bei Teilaspekten identifiziert, beispielsweise beim Webauftritt und dessen Informationsangebot, beim Submissionssystem, bei Details der Vorgaben im Leitfaden und in den Begutachtungskriterien sowie bei der Abstimmung zwischen Begutachtungspanel und Betreibern bei der Priorisierung von Fahrten. Die Anregungen wurden wo immer möglich aufgegriffen und die Dokumente entsprechend angepasst. Der Webauftritt (Portal Deutsche Forschungsschiffe) wurde 2025 neu aufgesetzt und wird laufend erweitert.

Die Zusammensetzung des Panels wurde ab der zweiten Mandatsperiode (2022-2025) im Hinblick auf Steigerung der Internationalität, einen höheren Anteils von Wissenschaftlerinnen, bessere Repräsentanz der biologischen Wissenschaften sowie eine ausgewogenere Belastung der Panelmitglieder angepasst.

Der Name des Panels wurde in „Begutachtungspanel Forschungsschiffe“ geändert. Das etablierte Kürzel GPF wird beibehalten.

Reguläre Fahrtvorschläge können ganzjährig, ohne feste Einreichungsfristen übermittelt werden. Empfohlene Vorlaufzeiten werden im Portal angegeben (siehe Sitzungskalender(Anchor Link)).

Die wissenschaftliche Berichtspflicht(interner Link) wurde vereinfacht. Der gesonderte wissenschaftliche Bericht und dessen Bewertung im GPF entfällt. Stattdessen wird zwei Jahre nach Abschluss der Fahrt die Präsentation der Ergebnisse auf der nächstmöglichen Statuskonferenz(interner Link) erwartet, wofür ein erweitertes Abstract mit Angaben zu Publikationen und Präsentationen im Rahmen des Projekts einzureichen ist.

Einführung des Verfahrens

Das GPF-Verfahren wurde 2017 eingeführt. Durch die Einrichtung eines gemeinsamen Begutachtungspanels für alle Fahrtvorschläge auf allen deutschen Forschungsschiffen wurde einer Empfehlung des Wissenschaftsrats gefolgt. Das GPF-Verfahren löste dadurch die zuvor bestehenden vier unterschiedlichen Verfahren ab. Dazu zählten die Begutachtungsverfahren der DFG-Senatskommission für Ozeanographie, des Gutachterausschusses „Meeresforschung mit SONNE“, des AWI-Nutzerbeirats für POLARSTERN und der Steuergruppe Mittelgroße Schiffe (MGS).