Begutachtungsverfahren

Begutachtung

Die Vergabe von Schiffszeit für die deutschen Forschungsschiffe POLARSTERN, SONNE, METEOR, MARIA S. MERIAN, ALKOR, HEINCKE und ELISABETH MANN BORGESE erfolgt auf der Grundlage wissenschaftlicher Fahrtvorschläge, die im Peer Review-Verfahren durch in- und ausländische Fachkolleginnen und Fachkollegen begutachtet werden. Im Anschluss bewertet das Begutachtungspanel Forschungsschiffe (GPF, Liste der GPF-Mitglieder) die eingegangenen Fahrtvorschläge und Gutachten nach einheitlichen Kriterien. Das GPF votiert auf dieser Grundlage über die Aufnahme von Fahrtvorschlägen in die Fahrtplanung.

Dem folgenden Dokument, welches für jeden Fahrtvorschlag den externen Gutachtenden zur Verfügung gestellt wird, können Sie die Begutachtungskriterien entnehmen: Guidelines for Reviewing Cruise Proposals.

Mit der Einführung des gemeinsamen Begutachtungsverfahrens wurden die „Empfehlungen zur zukünftigen Entwicklung der deutschen marinen Forschungsflotte“ (2010) des Wissenschaftsrates umgesetzt. Weiterhin findet die Ergebnissicherung nach Durchführung von Fahrten ebenfalls in einem vereinheitlichten Verfahren und nach vereinheitlichten Kriterien statt (siehe "Fahrtberichte und Daten").

Evaluierung des Verfahrens (2021)
Im Zusammenhang mit der Einführung des gemeinsamen Begutachtungsverfahrens im Jahr 2018 wurde vereinbart, das Verfahren nach drei Jahren durch BMBF, DFG, HGF und die schiffsbetreibenden Einrichtungen zu evaluieren. Hierfür wurden im Frühjahr 2021 unter anderem Fokusgruppeninterviews mit Nutzerinnen und Nutzern, Gutachtenden, Panelmitgliedern und Betreibern durchgeführt. Die beteiligten Institutionen haben im Rahmen der Evaluierung auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit dem Verfahren sowie der Erkenntnisse aus den Interviews folgende Beschlüsse getroffen:

  • Die Kernelemente des Verfahrens (externe Begutachtung, Begutachtungspanel, Trennung von wissenschaftlicher Begutachtung und logistischer Planung, Administration durch eine GPF-Geschäftsstelle) haben sich als zielführend und effizient erwiesen, und sorgen für transparente Entscheidungen nach einheitlichen Standards. Das Verfahren wird deshalb unbefristet fortgeführt.
  • Optimierungspotential wurde bei Teilaspekten identifiziert, beispielsweise beim Webauftritt und dessen Informationsangebot, beim Submissionssystem, bei Details der Vorgaben im Leitfaden und in den Begutachtungskriterien, sowie bei der Abstimmung zwischen Begutachtungspanel und Betreibern bei der Priorisierung von Fahrten. Die Anregungen wurden wo immer möglich aufgegriffen und die Dokumente entsprechend angepasst. Der Webauftritt (Portal Deutsche Forschungsschiffe, Submissionssystem) wird laufend erweitert und gegebenenfalls mittelfristig neu aufgesetzt.
  • Die Zusammensetzung des Panels wurde für die zweite Mandatsperiode (2022-2025) im Sinne einer größeren Internationalität, eines höheren Anteils von Wissenschaftlerinnen, einer besseren Repräsentanz der biologischen Wissenschaften sowie einer gleichmäßigeren Belastung der Panelmitglieder angepasst.
  • Der Name des Panels wurde in „Begutachtungspanel Forschungsschiffe“ geändert. Das etablierte Kürzel GPF wird beibehalten.
  • Vorangemeldete Fahrtvorschläge im Rahmen von Verbundvorhaben müssen künftig die wissenschaftlichen Ziele und das Arbeitsprogramm des Verbundvorhabens, sowie die Bedeutung des Arbeitsprogramms der vorgeschlagenen Fahrt für das Verbundvorhaben, in einem zusätzlichen Anhang zum Fahrtvorschlag zusammenfassend darstellen.
  • Fahrtvorschläge können nunmehr ganzjährig, ohne feste Einreichfristen übermittelt werden. Empfohlene Vorlaufzeiten werden im Portal angegeben (siehe Abschnitt „Fahrtvorschläge“).
  • Die wissenschaftliche Berichtspflicht wird vereinfacht. Der gesonderte wissenschaftliche Bericht und dessen Bewertung im GPF entfällt. Stattdessen wird zwei Jahre nach Abschluss der Fahrt die Präsentation der Ergebnisse auf der nächstmöglichen Statuskonferenz erwartet, wofür ein erweitertes Abstract mit Angaben zu Publikationen und Präsentationen im Rahmen des Projekts einzureichen ist. Für weiterführende Informationen siehe Abschnitt „Berichte und Daten“.